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Der Europäische Gerichtshof hat in einem ersten Urteil eine alte EG-Richtlinie fürs Facebook-Zeitalter aktualisiert. Darin werden die EU-Staaten angehalten, die Rechte von Urhebern nicht durch extreme Auslegungen allzu sehr ausweiten.

Quelle: spiegel-online, 13.02.2014

 

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