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Im Internetrecht sind viele Verbraucher. Welche Rechte haben sie in der digitalen Welt? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
(djd). Das Internet, wie wir es kennen, gibt es erst seit etwa 25 Jahren. Das Internetzeitalter begann am 29.10.1969. Damals wurde begonnen, Großrechner von Universitäten und Forschungseinrichtungen zu verbinden. Das Ziel war zunächst, die Rechenleistungen dieser Großrechner effizienter zu nutzen; zuerst nur in den USA, später weltweit.
Seitdem haben wir unser Leben fundamental verändert: Auf die Nutzung des World Wide Web möchte niemand mehr verzichten. Denn die Kommunikation läuft heute überwiegend über das Netz. Zu jeder Jahreszeit und besonders in der Weihnachtszeit werden viele Millionen Geschenke online bestellt.
Und wo viel Licht ist, ist inzwischen aber auch viel Schatten.
Internet straft Fehler gnadenlos ab
Immer mehr rücken die negativen Begleiterscheinungen der Digitalisierung ins Blickfeld: Die Stichworte lauten
- Hasskommentare,
- Cybermobbing,
- Phishing,
- Daten- und Identitätsmissbrauch oder
- Datenverlust.
Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops: Sie existieren nur virtuell, denn die Betreiber kassieren ab, ohne eine einzige Ware geliefert zu haben. Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei Betrug in der digitalen Welt haben.
„Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer von der Itzehoer Rechtsschutz Union. In den Medien würden in diesem Zusammenhang oft die Begriffe „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ kursieren:
„Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im ’normalen‘ Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“
Dazu, so Meurer, kämen dann noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen – etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet.
Das Internet hat sich zu einem großen Marktplatz der Waren entwickelt.
„Dennoch gilt: Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk. Das deutsche Recht kennt keine grundsätzliche Unterscheidung“,
so Meurer. Um sich in der virtuellen Welt möglichst wenig Gefahren auszusetzen, sei eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter:
„Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“
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Rechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten im Internet
Eine Rechtsschutzversicherung hilft auch bei Streitigkeiten im Internet. Mehr Informationen gibt es unter www.itzehoer-rechtsschutz-union.de und unter Telefon 04821-773900.
Interessierte finden hier einen Berater in ihrer Nähe. Wer etwa einen Tarif mit Urheberrechtsschutz gewählt hat, kann sich beraten lassen, wenn er beim privaten Surfen eine Abmahnung erhalten hat. Denn immer öfter werden Internetnutzer von einem Anwalt kostenpflichtig aufgefordert, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.
Viele wissen dann nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Recht und Internet
(djd). Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, hier einige Beispiele:
– Vertragsrecht: Juristisch betrachtet ist eine „Versteigerung“ im Internet ein normaler Kaufvertrag, der bei Beendigung des Angebots wirksam wird. Die Folge: Der Verkäufer muss die Ware auch dann liefern, wenn er die Auktion vorzeitig beendet.
– Urheberrecht: Oft werden User kostenpflichtig abgemahnt, weil sie angeblich das Urheberrecht verletzt haben, etwa beim Download von Musik oder Filmen. Betroffene sollten sich – soweit versichert – über die Online-Rechtsberatung des Rechtsschutzversicherers informieren.
– Unterlassungsansprüche Strafrecht: Niemand ist Cybermobbing schutzlos ausgeliefert. Betroffene sollten sich bei der Rechtsanwaltshotline des Rechtsschutzversicherers beraten lassen.